Softwarelizenzen

Einführung

Die Einteilung von Softwarelizenzen ist grob in die Kategorien Open-Source, Fair-Code und Proprietär möglich, wobei es innerhalb jeder Kategorie grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Lizenzen geben kann.

Bei der Auswahl einer Software solltest du darauf achten, dass der Betrieb dauerhaft ohne grosses Risiko sichergestellt ist. Risiken können beispielsweise eine unverhältnismässig hohe Preiserhöhung oder der Konkurs der Entwicklerin sein.

Datenexport

Unverhandelbar sollte der jederzeitige und bezahlbare Export aller Daten in einem offenen Format und das Recht an den eigenen Daten sein. Insbesondere wenn die hinterlegten Daten für die tägliche Arbeit oder zukünftige Entscheidungen wichtig sind oder die Einhaltung von Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.

Software-Rechte

Umso schwieriger eine Software zu ersetzen ist, umso wichtiger ist das Recht sie selbständig anzupassen. Die Anpassung der Software ist beispielsweise hilfreich, wenn dich ein Software-Fehler in der Nutzung einschränkt, dessen Behebung bei der Entwicklerin aber keine hohe Priorität hat. Oder wenn der Anbieter Konkurs geht und eine Sicherheitslücke behoben werden muss.

Die Lizenz einer Software ist sowohl bei Cloud-Software, Standardsoftware, als auch Individualsoftware wichtig.

Letzteres geht oftmals vergessen und Auftraggeberinnen gehen davon aus, dass sie an individuell entwickelter Software automatisch alle Rechte erhalten. Dem ist allerdings nicht so und standardmässig erhält die Auftraggeberin eines Werkvertrags in der Schweiz beispielsweise nur ein zweckgebundenes Nutzungsrecht, ohne Rechte zur Bearbeitung oder zum Vertrieb der Software.

Open-Source-Lizenzen

Open-Source-Lizenzen sind für Lizenznehmer:innen ideal, da sie kaum Einschränkungen haben. Sie erlauben die Benutzung und Verteilung einer Software für nicht-kommerzielle und kommerzielle Zwecke, sowie die Einsicht und Anpassung des Quellcodes.

Starkes Copyleft

Bei Lizenzen mit starkem Copyleft ist die Veröffentlichung abgeleiteter Werke and Bedingungen geknüpft und es ist Pflicht, diese unter der gleichen Lizenz zu veröffentlichen.

Bei Lizenzen der «GNU General Public Licenses»-Familie, oder kurz GPL-Familie, bedeutet dies unter anderem, dass alle Endbenutzer:innen über die verwendete Lizenz aufgeklärt werden müssen und ihnen auf verlangen eine Kopie des Quellcodes ausgehändigt werden muss. Dies gilt auch, falls der Quellcode individuell angepasst wurde.

Wenn auf Basis einer bestehenden Software ein neues Produkt entwickelt wird, bleiben die eigenen Anpassungen daher nicht privat. Bei der AGPL gilt das Recht auf Aushändigung des Quellcodes auch für Endanwender:innen einer Cloud-Software, die auf einer AGPL lizensierten Software basiert.

Open-Core-Modell

Manche Unternehmen vertreiben ihre Software über das Open-Core-Modell. Das bedeutet, das die Kernsoftware unter einer Open-Source-Lizenz steht, Erweiterungen jedoch unter einer proprietären Lizenz.

Solange der Funktionensumfang der Kernsoftware für die eigenen Bedürfnisse ausreicht, können die Vorteile von Open-Source-Lizenzen genossen werden. Sobald man aber die proprietären Erweiterungen nutzt und diese essentiell für den eigenen Nutzungszweck der Software sind, gelten jedoch alle Nachteile der proprietärer Lizenz.

Fair-Code-Lizenzen

Fair-Code ist eine relativ neue Lizenz-Kategorie. Dabei handelt es sich im Grunde um Open-Source-Lizenzen mit Schutzklauseln, die die Kommerzialisierung der Software verbieten.

Fair-Code-Lizenzen kommen häufig zum Einsatz, wenn ein einzelnes Unternehmen den Hauptbeitrag bei der Entwicklung einer Software leistet und sich gegen Konkurrenz schützen möchte.

Lizenznehmer:innen geniessen in der Regel die gleichen Vorteile wie bei Open-Source-Software. Der Betrieb auf eigenen Servern und Anpassungen für interne Zwecke sind unabhängig von der Unternehmensgrösse erlaubt.

Fair-Code-Lizenzen ermöglichen auch die Mehrfachlizenzierung, sodass proprietäre Lizenzen für die Kommerzialisierung durch Dritte angeboten werden.

Weitere Infos gibt es auf faircode.io.

Proprietäre Lizenzen

Eher selten gibt es auch proprietäre Lizenzen, bei denen der Quellcode eingesehen werden darf. Dies nennt man auch «source-available». Dies bedeutet jedoch nicht, dass auch die Anpassungen des Quellcodes erlaubt ist.

Die Zurverfügungstellung des Quellcodes ist eine vertrauensbildende Massnahme, die den Lizenznehmer:innen erlaubt, das genaue Verhalten der Software zu analysieren und zu beurteilen.

Software-Escrow

Falls der Quellcode nicht einsehbar ist, stellen Software-Escrow-Verfahren einen Minimalstandard dar. Dabei wird der Quellcode bei einem unabhängigen Dritten hinterlegt und unter vorab definierten Bedingungen herausgegeben, beispielsweise wenn die Entwicklerin Konkurs ist.

Da das Escrow-Verfahren je nach Ausgestaltung recht aufwändig ist und wenig Nutzen bringt, wenn nicht immer die aktuellste Version hinterlegt ist, ist das Verfahren beispielsweise bei Cloud-Software unüblich.